Bildschirmbrille: Wann übernimmt der Arbeitgeber die Kosten?

Bildschirmbrille: Wann übernimmt der Arbeitgeber die Kosten?

Was eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist, muss Augenoptikern sicher nicht erklärt werden. Aber für ihre Kunden ist es immer noch neu, dass der Augenoptiker für eine entspannte Sehlösung sorgen kann, deren Kosten ggf. sogar vom Arbeitgeber übernommen werden. In aller Regel handelt es sich bei einer Bildschirmbrille um eine spezielle Gleitsichtbrille.
Das Besondere einer Bildschirmarbeitsplatzbrille ist der Abstand, für den sie optimiert ist. Normalerweise ist das Brillenglas zum Korrigieren einer Weitsichtigkeit (Hyperopie) oder Altersweitsichtigkeit (Presbyopie) für eine Sehdistanz von etwa 30 cm optimiert. Das ist die Entfernung, in der man normalerweise liest oder Handarbeit verrichtet. Aber bei der Arbeit vor einem PC-Bildschirm hat man ein Problem: der ist üblicherweise ca. 50 cm bis 70 von den Augen entfernt. Aus gutem Grund sollte der Abstand nicht zu gering sein: Ein PC-Monitor ist eine Strahlungsquelle – und wenn man stundenlang in eine solche Lichtquelle schaut, dann belastet das die Augen erheblich.
Viele Menschen bemerken im Büroalltag, dass die Augen schlechter werden. Die Augen abends ermüdet und gerötet, und häufig ist die visuelle Beanspruchung ein Grund für latente Kopfschmerzen. Sehr empfehlenswert sind Augenübungen, mit denen man die Augen in nur wenigen Minuten entspannen und beruhigen kann. Normalerweise kauft man sich selber eine Brille, die für den praktischen Alltag geeignet ist. Was, wenn die normale Brille für die Büroarbeit nicht ausreichend ist?
Dann ist es Sache des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine entsprechende „Computerbrille“ zu bezahlen. Das Ganze fällt unter den „Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“. Wenn man dauerhaft den Rücken und Nacken in unnatürlicher Weise belastet, um am Bildschirm lesen zu können, dann wirkt sich das im Laufe der Zeit negativ auf die Gesundheit aus: Kopfschmerzen bis hin zu Migräne, aber auch Nackenverspannungen und Rückenleiden können die Folge sein.
Die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille werden laut Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und Berufsgenossenschaften (BGI 786) vom Arbeitgeber getragen. Auch das Arbeitsschutzgesetz schreibt dies vor, denn die Bildschirmarbeitsbrille ist eine persönliche Schutzausrüstung bei der Arbeit. Vorausgesetzt wird allerdings, dass diese augenfachärztlich speziell für die Arbeit am Monitor verordnet wurde. Die Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650 nennt als Voraussetzung für die Verordnung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille entsprechend § 2 (3) BildscharbV vier Anforderungen, von denen mindestens drei erfüllt sein müssen:
Zur Durchführung der Arbeit wird ein Bildschirmgerät benötigt, da zur Erzielung kein anderes Arbeitsmittel zur Verfügung steht
Zur Durchführung der Arbeit mit dem Bildschirmgerät werden besondere Kenntnisse und Fertigkeiten benötigt.
Das Bildschirmgerät wird in der Regel arbeitstäglich benutzt.
Die Arbeit am Bildschirmgerät verlangt hohe Aufmerksamkeit und Konzentration, weil Fehler zu wesentlichen Konsequenzen führen können.

Bericht
12. April 2016 von Redaktion EYEBizz
Bilderquelle: brille-sehhilfen.de